Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

Die Janzen Digital-Worx UG (haftungsbeschränkt) im Folgenden „JDW“, bietet ihren Kunden ein breites Spektrum an Leistungen im Bereich Online-Marketing an (im Folgenden „Leistungen“). Hierzu zählen insbesondere:

  • Google Ads, Facebook Ads und andere Social-Media-Kampagnen

  • Lead-Generierung und E-Mail-Marketing

  • Erstellung, Hosting und Pflege von Websites

  • Design- und Banner-Erstellung

  • Beratungsleistungen im Online-Marketing

  • Schulungen, Workshops und Trainings

Die Nutzung der Leistungen ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck gestattet, wie er in diesen AGB oder im jeweiligen Auftrag beschrieben ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der JDW und unterliegt den geltenden Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts (BDSG, DSGVO). Zweckfremde oder kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Inhalte ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.

Die JDW übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen sowie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.

Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der JDW und ihren Kunden bzw. Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“).

1. Geltungsbereich

Die Leistungen der JDW werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Für die Nutzung der von der JDW angebotenen Leistungen durch den Vertragspartner gelten ausschließlich diese AGB sowie gegebenenfalls besondere Geschäftsbedingungen, die für einzelne Produkte oder Services gesondert vereinbart werden. Leistungen, Angebote, Einzelprojekte, Aktionen oder sonstige Projekte, insbesondere maßgeschneiderte Projektleistungen, unterliegen gesonderten, einzelvertraglich zu vereinbarenden Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn die JDW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistungen widerspruchslos erbringt.

2. Allgemeiner Leistungsumfang

  1. Die JDW ist insbesondere in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Inbound Marketing, Google Ads, Facebook Ads, Lead-Generierung, E-Mail-Marketing, Erstellung und Hosting von Websites, Design- und Banner-Erstellung, Beratung zu Online-Marketing-Themen sowie Schulungen und Workshops tätig. Eine detaillierte Beschreibung der jeweils beauftragten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot.

  2. Die von der JDW bereitgestellten Leistungen und Inhalte werden, soweit nicht gesondert gekennzeichnet, durch die JDW erstellt und veröffentlicht. Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden, stammen von den jeweiligen Urhebern, Autoren oder Verbreitern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verlässlichkeit solcher Inhalte übernimmt die JDW keine Haftung.

  3. Die von der JDW angebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss dar. Der Vertragspartner ist an seine Erklärung für fünf Werktage gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der JDW zustande (Textform, z. B. per E-Mail), auf Basis dieser AGB.

  4. Die JDW ist nicht verpflichtet, Verträge abzuschließen, und kann den Abschluss ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Janzen Digital-Word UG. Für zusätzliche Leistungen werden separate Verträge geschlossen.

  5. Die JDW behält sich vor, Vertragspartner von der Nutzung der Leistungen auszuschließen, wenn Hinweise vorliegen, dass die Leistungen zweckentfremdet oder in einer Weise genutzt werden, die den Ruf der JDW gefährden könnten. Dies gilt insbesondere, wenn der Vertragspartner vertragliche Pflichten verletzt oder andere Vertragspartner schädigt.

  6. Soweit ein Vertragspartner im Rahmen der Nutzung der Leistungen Software oder Inhalte eines anderen Vertragspartners nutzt, wird ihm, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das zeitlich auf die Vertragsdauer und inhaltlich auf die Nutzung im Rahmen der Leistungserbringung beschränkt ist. Weitergehende Nutzungsrechte bestehen nicht.

  7. Die JDW ist berechtigt, Leistungen oder Teile davon zur Wartung oder Durchführung von Reparaturen in einem zumutbaren Umfang zu unterbrechen. Wartungs- und Reparaturarbeiten erfolgen nach Möglichkeit zu möglichst wenig belastenden Zeiten. Hieraus entstehen bei nicht verschuldetem Vorgehen der JDW keine Ersatz- oder Regressansprüche des Vertragspartners.

  8. Die JDW ist berechtigt, auch Verträge mit Wettbewerbern des Vertragspartners zu schließen. Ohne Verpflichtung wird sie sich jedoch bemühen, berechtigte Interessen des Vertragspartners zu wahren und Interessenkollisionen zu vermeiden. Sie kann Teilleistungen oder Leistungen durch Dritte erbringen lassen.

  9. Vom Vertragspartner gewünschte Fristen oder Termine sind nur verbindlich, wenn die JDW diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der Vertragspartner rechtzeitig alle erforderlichen Voraussetzungen im Einflussbereich des Vertragspartners erfüllt hat.

  10. Erfüllt der Vertragspartner Mitwirkungspflichten, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, auch nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung nicht, ist die JDW von der Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Fristen befreit. Die betroffenen Fristen werden angemessen verlängert.

3. Beauftragung und Vertragsumfang

  1. Jede Leistung oder Werbeaktion ist durch den Vertragspartner gesondert zu beauftragen (Einzelauftrag, Leistungsschein oder Projektauftrag). Im Auftrag werden insbesondere festgelegt: der Name der Aktion, gegebenenfalls der Name des Mailings, Leistungsdatum und -zeitraum, die Inhalte der Leistung sowie das anfallende Honorar oder die Provision der Janzen Digital-Word UG. Die Vertragsparteien stellen sich gegenseitig alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Materialien, Informationen und Inhalte zur Verfügung. Tracking-Codes oder vergleichbare technische Elemente dürfen nur nach vorheriger Abstimmung zwischen den Parteien verändert oder entfernt werden.

  2. Die JDW erstellt für jede erbrachte Leistung oder Werbeaktion eine Rechnung, aus der die in Absatz 1 genannten Angaben klar und nachvollziehbar hervorgehen.

4. Pflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von der JDW erbrachten Leistungen aktiv zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller Informationen, Daten und Materialien, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind.

  2. Der Vertragspartner garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen der JDW stehen, geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Insbesondere dürfen diese Inhalte nicht rechtswidrig, sittenwidrig oder pornografisch sein, den Krieg verherrlichen oder geeignet sein, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

  3. Der Vertragspartner zeigt der JDW alle Vorgänge und Umstände an, die für eine ordnungsgemäße und termingerechte Erbringung der Leistungen relevant sein könnten, auch wenn diese während der Vertragslaufzeit bekannt werden. Verzögerungen, die aus der unvollständigen oder verspäteten Mitwirkung des Vertragspartners resultieren, gehen zu dessen Lasten und berühren den Vergütungsanspruch der JDW nicht.

  4. Ein Verstoß gegen die in Absatz 2 genannten Verpflichtungen berechtigt die JDW zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Gleiches gilt, wenn der Verdacht auf die Bereitstellung oder Duldung rechtswidriger Inhalte besteht. Die JDW ist berechtigt, die Rechtmäßigkeit der Inhalte zu prüfen, jedoch nicht verpflichtet.

  5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, von der JDW vorgegebene technische und inhaltliche Spezifikationen strikt einzuhalten. Verzögerungen oder Änderungen, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorgaben entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners und begründen keine Ansprüche gegen die Janzen Digital-Word UG.

  6. Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen der JDW rechtzeitig und vollständig in geeigneter Form vor der vereinbarten Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen.

  7. Kann eine Partei aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, ihre vertraglich vorgesehenen Leistungen oder Inhalte nicht bereitstellen, informiert sie die andere Partei unverzüglich und stellt angepasste Inhalte oder Leistungen zur Verfügung. Dauern solche Umstände länger als 24 Stunden, verständigen sich die Parteien einvernehmlich über das weitere Vorgehen.

  8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Marken, Logos oder sonstige geschützte Kennzeichen der JDW oder deren Kunden und Partner zu nutzen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder zu verändern, es sei denn, die JDW hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ferner ist der Vertragspartner verpflichtet, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte, zu beachten.

  9. Der Vertragspartner stimmt der Weitergabe seiner Inhalte, Daten und sonstigen Angaben an Dritte zu, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags oder zur Abwicklung des Auftrags erforderlich ist.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Kostenvoranschläge der JDW sind unverbindlich. Abweichungen der tatsächlichen Kosten um mehr als zehn Prozent gegenüber dem veranschlagten Wert werden dem Vertragspartner unverzüglich mitgeteilt.

  2. Der zwischen der JDW und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Die jeweilige Vertragsdauer ergibt sich im Übrigen aus dem Angebot oder Auftrag.

  3. Werbe- oder Anzeigenschaltungen werden vom Vertragspartner beauftragt und von der JDW im vereinbarten Umfang bzw. Zeitraum durchgeführt. Eine ordentliche Kündigung dieser Einzelaufträge ist ausgeschlossen.

  4. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Dauer, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich widersprochen wird.

  5. Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten oder geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verletzt und den vertragsgemäßen Zustand trotz schriftlicher Mahnung innerhalb von sieben Tagen nicht wiederherstellt. Die Mahnung muss den Pflichtverstoß konkret benennen und auf die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund hinweisen. Wesentliche Vertragspflichten umfassen insbesondere die Geheimhaltungspflichten.

  7. Ein wichtiger Grund für die JDW liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenz- oder Konkursverfahren beantragt wird oder der Vertragspartner schuldhaft wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verletzt, sofern diese trotz Abmahnung nicht unverzüglich behoben werden.

  8. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung behalten beide Parteien ihren Anspruch auf sämtliche noch anfallenden Vergütungen und Provisionen. Ebenso sind die Parteien bis zu diesem Zeitpunkt zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet. Verpflichtungen über die Vertragslaufzeit hinaus, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Geheimhaltung, bleiben unberührt.

  9. Sämtliche Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt für ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Eine Übermittlung per E-Mail oder Telefax ist ausreichend.

6. Vergütung und Fälligkeit

  1. Die vereinbarte Vergütung wird mit Abschluss der Beratung oder Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und Rechnungsstellung fällig. Eine gesonderte Abnahme im Sinne der §§ 640 ff. BGB ist nicht erforderlich.

  2. Die JDW hat bereits vor Abschluss der Beratung oder Umsetzung der Maßnahmen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Maßgeblich hierfür ist im Zweifel der bereits erbrachte Arbeitsaufwand. Bei dauerhafter Betreuung oder fortlaufenden Leistungen kann die JDW die erbrachten Leistungen unmittelbar nach ihrer Ausführung in Rechnung stellen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem von der JDW unterbreiteten Angebot.

7. Geldverkehr und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung bzw. Umsatzverteilung erfolgt grundsätzlich auf Basis der im Einzelauftrag festgelegten Aufteilung.

  2. Sofern im Einzelauftrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich durch die Janzen Digital-Word UG. Sämtliche Beträge verstehen sich netto; die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.

  3. Die JDW ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zur Deckung des bereits erbrachten Aufwands zu verlangen. Bei Vertragsunterzeichnung kann die JDW eine Vorauszahlung in Höhe von maximal 30 % des Auftragsvolumens, höchstens jedoch 10.000 €, zur Deckung der initialen Konzeptions- und Planungsarbeiten verlangen.

  4. Bei Zahlungsverzug ist die JDW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens. Die Verzugszinsen werden niedriger angesetzt, sofern der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist.

  5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, soweit dessen Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Eigentumsrechte, Urheberschutz und Nutzungsrechte

  1. Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von der JDW erbrachten Leistungen verbleiben bei der JDW.

  2. Die JDW räumt dem Vertragspartner einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte zur Verwertung der vollständigen und vertragsgemäß abgelieferten Leistungen (Arbeitsergebnisse) ein.

  3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die gelieferten Inhalte oder Informationen an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder außerhalb des vereinbarten Zwecks zu nutzen.

  4. Änderungen der von der JDW erbrachten Leistungen durch den Vertragspartner oder durch Dritte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der JDW.

  5. Die Ausübung der Nutzungsrechte ist nur zulässig, solange der Vertragspartner nicht mit Zahlungen in Verzug ist.

  6. Die JDW stellt durch Vereinbarungen mit Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und gegebenenfalls dritten Rechteinhabern sicher, dass der Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ungehindert ausüben kann.

9. Gewährleistung und Haftung

  1. Die JDW betreibt ihre Leistungen nach bestem Wissen und den jeweils technisch möglichen Standards, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Garantie für ununterbrochene, störungsfreie Verfügbarkeit der Leistungen. Insbesondere ist keine Haftung für Leitungs- oder Anbindungsausfälle, Hard- oder Softwarefehler oder Eingriffe Dritter (z. B. Viren, Denial-of-Service-Attacken) gegeben. Der Vertragspartner erkennt an, dass solche Unterbrechungen oder Störungen keine Regress- oder Ersatzansprüche begründen.

  2. Mängel sind Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung, die die Nutzung der Leistungen einschränken. Auftretende Mängel sind der JDW detailliert mitzuteilen. Die Parteien arbeiten bei Analyse und Behebung von Mängeln zusammen. Die Nacherfüllung erfolgt kostenfrei im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung.

  3. Die JDW erhält eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Scheitert diese auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist (min. 15 Werktage), kann der Vertragspartner, sofern dies bei Fristsetzung angekündigt wurde, eine Vergütungsminderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

  4. Mängelansprüche entfallen, wenn der Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an Leistungen vorgenommen hat oder Dritte diese vorgenommen haben, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind oder die Behebung nicht wesentlich erschwert wurde.

  5. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Vertragspartner die Leistungen unter von der Vereinbarung abweichenden Einsatzbedingungen nutzt, soweit der Vertragspartner nicht nachweist, dass die Abweichung die Ursache des Mangels nicht ist.

  6. Ansprüche nach § 536a BGB für Mängel, bei Überlassung von Mietsachen (insbesondere Hosting-Leistungen), die nicht von der JDW zu vertreten sind, sowie für leicht fahrlässig verursachte Mängel nach Vertragsbeginn, sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen wie in den folgenden Punkten beschrieben.

  7. Die JDW haftet nicht für technische Störungen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs oder für Schäden durch höhere Gewalt. Daten oder Leistungen können in Ausnahmefällen nicht korrekt erfasst oder verrechnet werden; daraus resultierende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  8. Die Haftung der JDW beschränkt sich auf Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder zugesicherter Eigenschaften sowie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

  9. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haftet die JDW nur für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Bemessung erfolgt anhand des durchschnittlichen monatlichen Auftragsvolumens der letzten sechs Monate. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

  10. Die Haftung der JDW für einfache Fahrlässigkeit, ausgenommen die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), ist ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung der JDW auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Gesamtvergütung beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, bleibt unberührt und ist nicht beschränkt.

  11. Ansprüche entfallen, wenn der Vertragspartner ohne Zustimmung Änderungen an der Leistung oder deren Umgebung vorgenommen hat, es sei denn, die Mängel sind davon nicht verursacht oder die Behebung wird dadurch nicht erschwert.

  12. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme; bei nicht abnahmefähigen Leistungen ein Jahr nach Ablieferung oder Übernahme bzw. Anzeige der Fertigstellung. Ansprüche wegen Mängeln oder der Beschaffenheit der Leistung verjähren ein Jahr nach Beendigung des jeweiligen Vertrags. Der Vertragspartner haftet für alle von ihm bereitgestellten Unterlagen, Dokumente, Links oder sonstige Materialien, die für die Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden.

  13. Der Vertragspartner überprüft bei Bedarf die Übereinstimmung der Leistungen mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften auf eigene Kosten. Eine externe rechtliche Prüfung durch die JDW erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners; die Kosten trägt dieser.

  14. Macht ein Dritter Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend, die im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen, hat der Vertragspartner alles zur Abwehr dieser Ansprüche auf eigene Kosten zu unternehmen. Dies gilt auch für Schäden durch Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners. Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags.

  15. Der Vertragspartner stellt die JDW von sämtlichen Schadensersatz- oder Haftungsansprüchen Dritter frei, insbesondere, wenn die bereitgestellten Inhalte gegen Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder sonstige Gesetze verstoßen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche nach dem TMG, BDSG oder dem Mediendienste-Staatsvertrag. Die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung trägt der Vertragspartner auf erstes Anfordern.

10. Zulässigkeit von Internetseiten

  1. JDW überprüft nicht, ob die Inhalte der Internetseiten des Vertragspartners Rechte Dritter verletzen oder den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber entsprechen. Für mögliche Abstrafungen, Sanktionen oder andere Konsequenzen durch Dritte ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.

  2. Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Internetseiten sowie für die von ihm bereitgestellten Informationen, einschließlich Suchbegriffe und Keywords. Dies gilt insbesondere für die Wahrung von Rechten Dritter, insbesondere urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Art.

11. Dienstverträge

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Mitarbeiter der JDW, die in die Vertragsdurchführung eingebunden waren, für die Dauer von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des jeweiligen Auftrags weder direkt noch indirekt abzuwerben oder einzustellen. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer pauschalierten Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters, mindestens jedoch 15.000 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

12. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Leistungen, deren Nutzung sowie gegebenenfalls der Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt.

  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

  3. Der Vertragspartner sichert zu, eventuell bei ihm erhobene Daten nur für den jeweils angegebenen Zweck sowie zu Marktforschungs- und Werbezwecken innerhalb des Unternehmens zu verwenden, soweit dies für die Durchführung der abgeschlossenen Geschäfte und die Pflege der daraus resultierenden Nutzerbeziehung erforderlich, gesetzlich zulässig und vom Nutzer gewünscht ist. Ein Weiterverkauf von Daten an Dritte durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen.

13. Geheimhaltung und Verschwiegenheit

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle von der JDW erhaltenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke zu verwenden. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien gegenseitige Vertraulichkeit hinsichtlich des Inhalts aller zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen sowie der bei deren Durchführung und Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse, auch gegenüber Dritten. Der Vertragspartner hält in Zweifelsfällen Rücksprache mit der JDW, um zu klären, ob bestimmte Informationen als vertraulich zu behandeln sind.

  2. Bei der Vergabe von Unteraufträgen stellt der Vertragspartner sicher, dass auch der jeweilige Unterauftragnehmer zu vergleichbaren Geheimhaltungsver-pflichtungen verpflichtet wird.

  3. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und sonstige an der Vertragsdurchführung beteiligten Dritten, die Zugang zu den in Absatz 1 genannten Unterlagen oder Informationen haben, die Geheimhaltungsver-pflichtung einhalten.

14. Änderungen

  1. Die JDW erbringt ihre Leistungen gemäß den jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibungen. Sie behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen insgesamt oder einzelne Bestandteile, Art und Inhalt der Produkte sowie Leistungen jederzeit und wiederholt zur Verbesserung des Angebots – insbesondere hinsichtlich Funktionen, Design oder technischer Weiterentwicklung – ganz oder teilweise zu ändern, zu erweitern oder anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Vertragspartner rechtzeitig schriftlich, insbesondere per E-Mail, informiert. Die geänderten Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen werden der Mitteilung beigefügt. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs kann der Vertragspartner den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.

  2. Die JDW ist berechtigt, einzelne im Rahmen der Leistungen angebotene Funktionen – insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen, dauerhafter technischer Schwierigkeiten, Missbräuchen durch Kunden, Vertragspartner oder Dritte – einzustellen.

  3. Preisänderungen behält sich die JDW ausdrücklich vor. Der Vertragspartner wird hierüber mit angemessener Frist informiert.

  4. Die JDW behält sich ferner vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere bei Einführung neuer Leistungen oder bei Änderungen gesetzlicher Bestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Vertragspartner mitgeteilt. Ist der Vertragspartner mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprechen.

  5. Im Falle eines Widerspruchs gegen Änderungen der Leistungen, dieser AGB oder der besonderen Bedingungen für einzelne Produkte hat die JDW das Recht, bestehende Verträge außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der genannten Frist, gilt die Zustimmung des Vertragspartners als erteilt. Die Fristdauer und die Bedeutung ihres fruchtlosen Ablaufs werden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hervorgehoben.

  6. Widersprüche gegen Änderungen der AGB oder Leistungen sind in Textform (§ 126b BGB) an die JDW zu richten. Die Adresse und/oder die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse werden in der Änderungsmitteilung angegeben.

15. Schlussbestimmungen

  1. Die Versendung von Mitteilungen an die JDW per E-Mail erfüllt die Schriftform nur, wenn dies in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen ist oder die JDW zuvor ausdrücklich eingewilligt hat.

  2. Eine Abtretung vertraglicher Rechte und Pflichten durch den Vertragspartner an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der JDW zulässig. Die Vorschriften des § 354a HGB sowie des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  3. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur in Bezug auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche zu.

  4. Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit diese AGB keine andere Form vorschreiben. Die Aufhebung des Erfordernisses der Textform bedarf ebenfalls der Textform.

  5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die JDW rechtzeitig über das Bevorstehen eines Insolvenzverfahrens zu informieren, um die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu gewährleisten oder eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu ermöglichen.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu schaffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und die beiderseitigen Interessen wahrt.

  7. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der JDW.

  8. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie von Rückverweisungen auf ausländisches Recht.

  9. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen Sitz im Inland, sind die Gerichte in Köln örtlich zuständig. Die JDW ist berechtigt, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Unabhängig vom Streitwert kann in zivilrechtlichen Streitigkeiten auch das Landgericht Köln erstinstanzlich angerufen werden.

16. Streitbeilegungsverfahren

  1. Die Europäische Kommission hat eine Plattform, zur Online-Streitbeilegung unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eingerichtet. Verbraucher können diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten nutzen.

Die JDW ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme besteht.